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Barrierefreiheits-Widgets und Overlays: Machen sie eine Website gesetzeskonform?

Ein Barrierefreiheits-Overlay ist ein Skript, das einer Website eine Schaltfläche oder Werkzeugleiste hinzufügt: größere Schrift, höherer Kontrast, Vorlesen, manchmal „automatische“ Reparaturen. Manche Anbieter bewerben es als schnellen Weg, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu erfüllen. Die offiziellen Quellen sehen das anders.

Aktualisiert 2 Min. Lesezeit Verfasst vom Team der Agentur GE-KO

Was die Europäische Kommission sagt

Auf ihrer Seite zur Barrierefreiheit im Web, zuletzt aktualisiert am 23. Juni 2026, schreibt die Europäische Kommission: Overlays und andere Werkzeuge, die nicht dafür sorgen, dass die Website selbst die Kriterien der Norm (EN 301 549 V3.2.1) erfüllt, sind keine geeignete Lösung. Sie empfiehlt, Probleme an der Quelle zu beheben und Menschen mit Behinderungen in die Tests einzubeziehen.

Warum Behindertenverbände skeptisch sind

In einer gemeinsamen Erklärung vom 17. Mai 2023 nennen das Europäische Behindertenforum (EDF) und die International Association of Accessibility Professionals (IAAP) ihre Gründe: Ein Overlay kann eine unzugängliche Website nicht reparieren. Es kann den Screenreader oder die Einstellungen stören, die jemand ohnehin nutzt. Es wiederholt Funktionen, die Browser und Betriebssysteme bereits bieten. Und es kann verraten, dass eine Besucherin oder ein Besucher eine Behinderung hat. Die Verantwortung bleibt beim Betreiber der Website.

Der Fall accessiBe in den USA

Im Januar 2025 legte die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC) den Entwurf einer Anordnung gegen accessiBe vor, den Hersteller des Overlays accessWidget. Nach Darstellung der FTC hatte das Unternehmen irreführend behauptet, sein KI-Produkt könne Websites WCAG-konform machen, und Artikel und Bewertungen als unabhängige Meinungen dargestellt, ohne seine Verbindungen zu den Verfassern offenzulegen. Die endgültige Anordnung vom 22. April 2025 verpflichtet accessiBe zur Zahlung von 1 Million US-Dollar und untersagt solche Aussagen ohne Belege.

Verlangt ein Gesetz ein Widget?

Wir haben die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) gelesen, im BFSG die §§ 1, 3, 14 und 28 samt Anlage 1, in der BFSGV den § 19 zum elektronischen Geschäftsverkehr sowie die entsprechenden Vorschriften zu Dienstleistungen, Informationspflichten und Aufsicht in Slowenien, Spanien, Frankreich und Italien. Keine dieser Vorschriften verlangt ein Overlay oder eine Werkzeugleiste. Verlangt wird, dass die Dienstleistung selbst barrierefrei ist: nach § 3 BFSG auffindbar, zugänglich und nutzbar, in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.

Wie die Behörden das prüfen, legt Anlage 1 BFSG fest: technologieneutral, entlang des gesamten Wegs durch die Dienstleistung in der üblichen Reihenfolge, mit Formularen, Fehlermeldungen und dem Verhalten mit assistiven Technologien. Geprüft wird also, wie sich die Dienstleistung tatsächlich verhält.

Was Sie mit einem vorhandenen Widget tun sollten

  • Rechnen Sie es nicht zur Konformität und schreiben Sie auf der Website nicht, dass es die Website barrierefrei macht.
  • Testen Sie die wichtigste Aufgabe mit einem Screenreader, einmal mit eingeschaltetem und einmal mit ausgeschaltetem Widget. Wenn es stört, entfernen Sie es.
  • Beheben Sie die Probleme im Code: Alternativtexte, Beschriftungen, Kontrast, Bedienung per Tastatur, Fokusreihenfolge.
  • Erwähnen Sie das Widget in Ihren Angaben zur Barrierefreiheit höchstens als Zusatz, nie als Lösung.

Sitequiry erkennt zwölf verbreitete Overlay-Produkte an ihrem Skript und allgemeine Barrierefreiheits-Schaltflächen an ihrer Beschriftung und meldet sie als Information. Ein Widget ändert in unserem Bericht nie das Ergebnis eines WCAG-Kriteriums.

Häufige Fragen

Schützt mich ein Overlay vor Bußgeldern?

Keine Vorschrift, die wir geprüft haben, lässt ein Widget anstelle einer barrierefreien Dienstleistung genügen. Die Marktüberwachung prüft die Dienstleistung selbst.

Ist jede Barrierefreiheits-Schaltfläche schlecht?

Eine Schaltfläche, die nur Einstellungen anbietet, ohne zu behaupten, die Website zu reparieren, kann ein Komfortangebot sein. Sie darf Tastatur und Screenreader nicht behindern, und die Website muss auch ohne sie barrierefrei sein.

Wer hat das Overlay Fact Sheet unterzeichnet?

Es ist eine Stellungnahme von Fachleuten für Barrierefreiheit, kein offizielles Dokument. Als wir es am 21. Oktober 2026 aufriefen, waren 1.048 Unterzeichnende aufgeführt.

Quellen

  1. Europäische Kommission: Web accessibility (Abschnitt „Accessibility overlays“), aktualisiert am 23.06.2026
  2. Europäisches Behindertenforum und IAAP: gemeinsame Erklärung zu Overlays (17.05.2023)
  3. US FTC: Order requires online marketer to pay $1 million (03.01.2025)
  4. US FTC: FTC approves final order requiring accessiBe to pay $1 million (22.04.2025)
  5. Overlay Fact Sheet (Stellungnahme aus der Fachcommunity)
  6. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), gesetze-im-internet.de
  7. Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), gesetze-im-internet.de
  8. Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act), EUR-Lex

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